Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

D-I-S commerce engineering, Inhaber Stefan Ebinger, Friedrichstraße 37, D-70174 Stuttgart, Stand: 01.06.2011

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für sämtliche laufende und zukünftige Geschäfts-und Rechtsbeziehungen zwischen der D-I-S und dem Auftraggeber/Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung. Der Auftraggeber/Kunde anerkennt die AGB und bestätigt deren Einbeziehung durch die Auftragserteilung an D-I-S. Er hat eine Ausfertigung der AGB erhalten.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber/Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, deren Geltung wird durch D-I-S schriftlich bestätigt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertragsschluss kommt durch schriftliche Angebotsannahme und/oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Angebote der D-I-S sind, soweit nicht anders bezeichnet, unverbindlich .Verbindliche Angebote können innerhalb von zwei Wochen ab Angebotsdatum angenommen werden.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der D-I-S.
(2) Ein Eigentumserwerb an Unterlagen und Materialien jeder Art, die aus Anlass von Angeboten oder Vertragsverhandlungen überlassen werden, findet grundsätzlich nicht statt. Ebenso wenig die Begründungvon Nutzungsrechten oder die Berechtigung zur Überlassung an Dritte, die ohne ausdrückliche Zustimmung durch D-I-S untersagt ist.

§ 4 Vergütung & Zahlung
(1) Die Zahlung der Vergütung hat, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
(2) D-I-S ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

§ 5 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber/Kunde hat bei Leistungsmängeln Anspruch auf Nacherfüllung, die nach Wahl der D-I-S als Mangelbeseitigung oder als Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Scheitert die Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung, kann der Auftraggeber/Kunde Minderung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber/Kunden beträgt ein Jahr und bezieht sich auch auf Ersatz etwaiger Mangelfolgeschäden. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der D-I-S oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 6 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggeber/Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der D-I-S, sofern der Auftraggeber/Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

§ 7 Grundlagen der Leistungserbringung
(1)Der Auftraggeber/Kunde ist zur Unterstützung der D-I-S bei der Vertragsabwicklung verpflichtet. Er hat die notwendigen Informationen, Materialien und Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen.
(2)Die Eintragungsfähigkeit nach patentrechtlichen, urheberechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften ist seitens D-I-S ohne ausdrückliche Zusicherung nicht geschuldet.
(3)Alle genannten Leistungstermine sind unverbindlich, sofern durch D-I-S nicht schriftlich als verbindlich zugesichert.
(4)Leistungsverzug tritt erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung, die in der Regel zumindest zwei Wochen zu betragen hat, ein.
(5)Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung Änderungswünsche nach Abnahme sind gesondert zu bestätigen und zu vergüten.
(6)Im Falle einer beauftragten Registrierung von Domainnamen ist der Auftraggeber/Kunde zur Prüfung etwaiger fremder Namensrechte und Kennzeichen selbst verpflichtet.
(7)Daten und deren Übertragung im Internet können grundsätzlich nicht sicher vor missbräuchlicher Verwendung geschützt werden. Auf die Notwendigkeit der Einrichtung technischer Sicherungssysteme wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 8 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien vereinbaren Stillschweigen über die Vertragsinhalte auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
D-I-S ist jedoch gestattet, den Auftraggeber/Kunden als Reverenzkunden zu benennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen D-I-S und dem Auftraggeber/Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz von D-I-S, sofern es sich bei dem Auftraggeber/Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.