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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was Onlinehändler jetzt wissen müssen 

Die digitale Welt sollte für alle Menschen zugänglich sein – doch viele Online-Shops sind noch immer nicht barrierefrei. Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen stoßen oft auf Hürden, die ihnen das Einkaufen erschweren oder gar unmöglich machen.

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Onlinehändler zur Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt fest, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein müssen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Abmahnungen.

Doch was genau fordert das Gesetz? Wer ist betroffen? Und wie können Sie Ihren Online-Shop barrierefrei gestalten? Dieser Beitrag gibt Ihnen alle wichtigen Antworten. 

Zahlen und Fakten zur Relevanz von Barrierefreiheit im E-Commerce

Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Online-Handel ist größer, als viele denken. Studien zeigen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen überdurchschnittlich häufig online einkaufen und eine relevante Kundengruppe für E-Commerce-Betreiber darstellen: 

  • 61% der Menschen mit Beeinträchtigung shoppen sehr häufig oder häufig online – im Vergleich dazu sind es nur 51 % der Menschen ohne Beeinträchtigung. 
  • Über 18 Millionen Menschen in Deutschland sind 65 Jahre alt oder älter. Diese Altersgruppe profitiert besonders von klar strukturierten, leicht verständlichen und gut lesbaren Websites. 
  • 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Sie nutzen das Internet intensiv und sind eine bedeutende Zielgruppe für Online-Shops. 

Viele dieser Nutzer/innen setzen auf barrierefreie Technologien wie Tastatursteuerung, Braille-Zeilen, Sprachausgabe oder Joysticks, um digitale Angebote zu nutzen. Eine optimierte Website ist zentral, um diese Gruppe an User/innen nicht auszuschließen und sie als Kunden zu gewinnen. 

Die Realität: Viele Online-Shops sind noch nicht barrierefrei

Obwohl Millionen potenzieller Kunden von Barrierefreiheit profitieren würden, erfüllen viele Websites die grundlegenden Anforderungen nicht. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass ein großer Anteil der führenden Websites gravierende, aber leicht behebbare Barrierefreiheitsmängel aufweist:

Quelle: statista.com

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Barrierefreiheit im E-Commerce noch sehr ausbaufähig ist – obwohl Millionen potenzieller Kunden auf eine inklusive Gestaltung angewiesen sind. Umso dringender ist der Wechsel zu einem barrierefreien Design Ihrer Website – profitieren Sie außerdem ganz nebenbei von einer höheren Kundenzufriedenheit und einer ganz neuen Zielgruppen-Erschließung! 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erreichbar zu machen.  
Das Gesetz verpflichtet betroffene Unternehmen, ihre digitalen Angebote nach barrierefreien Standards zu gestalten, also auch für Menschen mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen.  

Viele Onlinehändler hören in Zusammenhang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von der WCAG-Konformität – doch was bedeutet das eigentlich? 

WCAG-Konformität: Die technischen Standards für Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien für barrierefreie digitale Inhalte. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt, um sicherzustellen, dass Webseiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. 

Die Richtlinien helfen Menschen mit: 

  • Sehbehinderungen (z. B. durch Screenreader-kompatible Inhalte)
  • Hörbehinderungen (z. B. durch Untertitel und Transkriptionen) 
  • Motorischen Einschränkungen (z. B. durch Navigation ohne Maus) 
  • Kognitiven Beeinträchtigungen (z. B. durch verständliche und klare Strukturen) 

Die drei Stufen der WCAG-Konformität 

Die WCAG-Standards sind in drei Stufen unterteilt: 

Stufe A – Grundlegende Barrierefreiheit (Mindestanforderungen)

Die Stufe A deckt die absolut grundlegenden Barrierefreiheitsanforderungen ab. Websites, die nicht einmal Stufe A erfüllen, haben große Hindernisse für viele Nutzer.

Achtung: Auf diese Stufe wird in den weiteren Stufen aufgebaut, für Stufe AA und AAA ist Stufe A also Voraussetzung!

Beispiele für Stufe A-Anforderungen:

  • Alternativtexte für Bilder: Jeder Screenreader muss Bilder beschreiben können.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein.
  • Keine „Tastaturfallen“: Nutzer dürfen nicht an einer Stelle „steckenbleiben“.
  • Untertitel für stumme Videos: Falls ein Video keinen Ton hat, muss es eine schriftliche Beschreibung geben.

Warum sollte Stufe A erfüllt werden? Stellen Sie sich vor, ein Online-Shop zeigt Produktbilder, aber ohne Alternativtexte. Ein blinder Kunde kann nicht erkennen, was dargestellt wird – eine massive Barriere!

Problem: Eine Stufe-A-konforme Website ist zwar barrierefreier als eine ganz unzugängliche Seite – aber für viele Menschen immer noch schwer nutzbar.

Stufe AA: Der Standard für gesetzeskonforme Barrierefreiheit (BFSG-Pflicht)

Die Stufe AA geht über die Mindestanforderungen hinaus und macht Websites deutlich besser nutzbar – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für alle anderen Nutzer.

Diese Stufe ist ab Juni 2025 für viele Onlinehändler in der EU verpflichtend!

Beispiele für Stufe AA-Anforderungen:

  • Farben und Kontraste: Texte müssen ein Mindestkontrastverhältnis (4,5:1) zum Hintergrund haben.
  • Skalierbarkeit: Inhalte müssen bis 200 % vergrößert werden können, ohne unlesbar zu werden.
  • Navigation per Screenreader: Die Seitenstruktur muss für Screenreader klar erkennbar sein.
  • Untertitel für alle Videos mit Ton: Damit auch gehörlose Nutzer sie verstehen können.
  • Fehlermeldungen in Formularen: Nutzer müssen klare Hinweise erhalten, wenn sie etwas falsch ausfüllen (z. B. „Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein“ statt nur eine rote Markierung).

Beispiel: Ein Mode-Online-Shop stellt für die Erfüllung der Stufe AA-Anforderungen sicher, dass:

  • Produktseiten für Screenreader optimiert sind.
  • Farben auch für Farbenblinde erkennbar sind.
  • Die Navigation per Tastatur funktioniert.

Warum ist Stufe AA wichtig?

  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle Kunden.
  • Bessere SEO-Rankings: Google bewertet barrierefreie Websites besser.
  • Pflicht nach BFSG: Onlinehändler müssen diese Anforderungen bis Juni 2025 umsetzen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Stufe AAA: Höchster Standard für Barrierefreiheit (optional, aber ideal)

Die Stufe AAA ist die höchste Stufe der Barrierefreiheit und erfüllt die strengsten Anforderungen. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in bestimmten Bereichen empfohlen – z. B. für öffentliche Einrichtungen oder Bildungsplattformen.

Beispiele für Stufe AAA-Anforderungen:

  • Noch höherer Farbkontrast: Texte müssen einen noch stärkeren Kontrast (7:1) haben.
  • Audiobeschreibungen für Videos: Neben Untertiteln müssen wichtige visuelle Inhalte zusätzlich gesprochen beschrieben werden.
  • Gebärdensprach-Übersetzung: Für wichtige Inhalte müssen Videos mit Gebärdensprachdolmetschern bereitgestellt werden.
  • Langsame, vorhersehbare Interaktionen: Inhalte dürfen sich nicht unerwartet ändern oder verschwinden.

Beispiel: Eine Universität bietet nicht nur Untertitel für Online-Vorlesungen, sondern auch eine Gebärdensprach-Dolmetschung in Echtzeit.

Problem: Stufe AAA ist in vielen Fällen technisch und finanziell aufwendig und für Online-Shops nicht praktikabel.

Wer ist betroffen? Verpflichtete Unternehmen im Überblick 

Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die online Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören: 

  • Online-Händler und Betreiber von E-Commerce-Plattformen 
  • Banken und Finanzdienstleister mit Online-Angeboten 
  • Software-Anbieter und App-Entwickler 
  • Telekommunikationsdienste (z. B. Telefonie, Messenger) 
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Ticketbuchung, Apps, Webseiten) 
  • Hersteller, Händler und Importeure barrierepflichtiger Produkte 
  • E-Book-Dienstleister & -Lesegeräte-Anbieter 

Ausnahmen für Kleinstunternehmen:

Unternehmen sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie: 

  • Weniger als 10 Beschäftigte haben und 
  • Einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von max. 2 Millionen Euro haben. 

Aber Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Hersteller von barrierepflichtigen Produkten müssen die Anforderungen trotzdem erfüllen – unabhängig von der Unternehmensgröße. 

Beispiel: 

  • Ein Online-Shop mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz ist nicht betroffen. 
  • Ein kleiner Hersteller von Geldautomaten muss trotzdem die BFSG-Vorgaben einhalten. 

Fristen und Konsequenzen: Wann müssen Unternehmen handeln? 

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wenn bis zur Frist keine entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden, folgen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile. 

Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert: 

  • Abmahnungen und Bußgelder durch Behörden 
  • Imageschäden und rechtliche Auseinandersetzungen 
  • Kundenschwund, wenn Nutzer abspringen, weil sie auf Barrieren stoßen 

Unternehmen sollten daher jetzt aktiv werden, um ihre digitalen Angebote frühzeitig anzupassen. Eine vorausschauende Umsetzung spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern sorgt auch für eine bessere Nutzererfahrung und eine größere Reichweite. Nutzen Sie die verbleibende Zeit sinnvoll, um Ihr digitales Angebot rechtzeitig gesetzeskonform und nutzerfreundlich zu gestalten! 

Vorteile und Chancen: Warum sich Barrierefreiheit für Onlinehändler lohnt 

Barrierefreiheit ist weit mehr als eine bloße gesetzliche Verpflichtung – sie eröffnet Unternehmen neue Chancen und stärkt ihre Marktposition. Unternehmen, die frühzeitig in eine inklusive digitale Umgebung investieren, profitieren von einer größeren Reichweite, einer besseren Sichtbarkeit und einem positiven Markenimage. Gleichzeitig erfüllen sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern steigern auch ihre wirtschaftliche Effizienz. 

Barrierefreiheit bietet zahlreiche Vorteile: 

  • Größere Zielgruppe: Millionen potenzieller Kunden profitieren von einer barrierefreien Website. 
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit: Eine übersichtliche Navigation und verständliche Inhalte helfen allen Nutzern. 
  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites werden oft besser von Suchmaschinen bewertet. 
  • Wettbewerbsvorteil: Wer frühzeitig handelt, positioniert sich als innovatives und kundenfreundliches Unternehmen. 

Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Kunden. Handeln Sie jetzt, um sich langfristig einen entscheidenden Vorteil zu sichern und die Kundenbindung durch ein inklusives Einkaufserlebnis zu stärken! 

So machen Sie Ihren Online-Shop barrierefrei 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gibt klare Anforderungen vor, die Online-Händler bis Juni 2025 erfüllen müssen. Ein barrierefreier Online-Shop muss für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Doch wie setzen Sie diese Anforderungen konkret um? 

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten: 

Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit 

Die Benutzerführung in Ihrem Online-Shop sollte klar, logisch und für alle Kunden verständlich sein. Besonders für Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen ist eine einfache Navigation entscheidend. 

Klare Menüstruktur und einfache Navigation 

  • Verwenden Sie gut erkennbare und konsistente Menüs, die sich logisch aufbauen. 
  • Platzieren Sie die Hauptnavigation immer an der gleichen Stelle (z. B. oben auf der Seite oder in einer gut sichtbaren Seitenleiste). 
  • Strukturieren Sie Kategorien klar und vermeiden Sie zu viele Untermenüs. 

Beispiel: Ein Mode-Online-Shop könnte seine Navigation so gestalten: 

Startseite | Damenmode | Herrenmode | Kinder | Sale | Kontakt  

Dadurch wird eine überladene, schwer verständliche Menüstruktur mit vielen verschachtelten Unterpunkten vermieden. 

Deutliche Schriftgrößen und hohe Kontraste 

  • Verwenden Sie mindestens Schriftgröße 16 px für Standardtexte, damit sie gut lesbar sind. 
  • Sorgen Sie für ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund (z. B. dunkler Text auf hellem Hintergrund). 
  • Vermeiden Sie Schriftarten mit zu dünnen Linien oder verschnörkelte Designs, die schwer zu lesen sind. 

Beispiel: Ein Produkttext in dunkelgrauer Schrift auf einem hellgrauen Hintergrund ist schlecht lesbar. Eine bessere Alternative wäre schwarzer Text auf weißem Hintergrund mit einer klaren, gut lesbaren Schriftart wie Arial oder Roboto. 

Technische Anpassungen 

Viele Menschen mit Sehbeeinträchtigungen nutzen Screenreader oder andere Hilfsmittel, um Websites zu navigieren. Ihr Shop sollte daher technisch so optimiert sein, dass diese Nutzer problemlos alle Inhalte erfassen können. 

Screenreader-Kompatibilität sicherstellen 

  • Nutzen Sie semantisches HTML, um sicherzustellen, dass Screenreader die Seitenstruktur richtig interpretieren können. 
  • Verwenden Sie für Überschriften die richtigen HTML-Tags (h1, h2, h3 usw.), anstatt einfach nur fettgedruckten Text zu nutzen. 
  • Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Funktionen mit der Tastatur bedienbar sind (z. B. Navigation, Formulare, Buttons).  

Beispiel: In einem Online-Shop für Elektronikgeräte sollte eine Screenreader-freundliche Navigation so aufgebaut sein, dass Kunden direkt zu den gewünschten Kategorien springen können, anstatt sich mühsam durch irrelevante Inhalte zu bewegen. 

Alternativtexte für Bilder hinterlegen 

  • Jedes Bild sollte eine alternative Beschreibung (Alt-Text) enthalten, die den Inhalt für sehbehinderte Nutzer verständlich macht. 
  • Die Beschreibung sollte so präzise wie möglich sein, ohne unnötige Informationen.  

Beispiel: Statt eines leeren Alt-Texts oder einer allgemeinen Beschreibung wie „Produktbild“ könnte ein sinnvoller Alternativtext für ein Bild eines roten Sneakers lauten:  „Roter Sportschuh mit weißer Sohle und schwarzen Schnürsenkeln, Modell XYZ.“ 

Videos und Audiodateien mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen 

  • Bieten Sie zu Produktvideos Untertitel oder schriftliche Transkriptionen an, damit auch hörgeschädigte Nutzer die Inhalte verstehen können.  

Beispiel: Ein Online-Shop für Möbel stellt ein Video mit Montageanleitungen bereit. Ohne Untertitel könnten hörgeschädigte Kunden die Anweisungen nicht nachvollziehen. Eine einfache Lösung wäre ein Text unter dem Video, der die gesprochenen Inhalte zusammenfasst. 

Barrierefreie Interaktion und Kommunikation 

Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Darstellung von Inhalten, sondern auch die Interaktion mit dem Shop, insbesondere Formulare und Kundenkommunikation. 

Formulare mit verständlichen Beschriftungen 

  • Verwenden Sie klare und sichtbare Labels für alle Eingabefelder. 
  • Vermeiden Sie Platzhaltertexte, die beim Eintippen verschwinden. 
  • Erklären Sie, welche Informationen in einem Feld benötigt werden. 

Beispiel: Statt nur „Name“ als Feldbeschriftung könnte ein ausführlicheres Label lauten:  „Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen ein (Vor- und Nachname).“ 

Einfache und gut erkennbare Buttons 

  • Buttons sollten eindeutige Beschriftungen haben (z. B. „Jetzt kaufen“ statt nur „Weiter“). 
  • Die Klickflächen sollten groß genug sein, damit sie auch von Nutzern mit motorischen Einschränkungen leicht bedienbar sind.  

Beispiel: Ein „In den Warenkorb“-Button sollte nicht nur ein Symbol oder eine Farbe sein, sondern klar erkennbar mit Text versehen sein, z. B. „Jetzt kaufen – Kostenloser Versand“. 

Live-Chat oder telefonische Erreichbarkeit für Kunden, die Unterstützung benötigen 

  • Bieten Sie alternative Kontaktmöglichkeiten an, falls Kunden Schwierigkeiten mit der Website haben.  

Beispiel: Neben dem klassischen Kontaktformular könnte ein Shop eine Telefon-Hotline oder einen Chat mit einer barrierefreien Benutzeroberfläche (z. B. größere Schaltflächen, einfache Sprache) bereitstellen. 

Barrierefreiheit in Shopware: Neue Optimierungen für eine inklusive Storefront 

Shopware hat in den letzten Monaten erhebliche Verbesserungen an der Barrierefreiheit seiner Storefront vorgenommen, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Act (EAA) gerecht zu werden. Ziel ist es, den WCAG 2.1-Standard zu erfüllen und die User Experience für Menschen mit Einschränkungen weiter zu optimieren.  

Optimierte Seiten-Nummerierung für eine bessere Navigation 

Die Seitennavigation wurde verbessert, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten. Statt versteckter Eingabefelder kommen nun sichtbare Link-Elemente (<a>) zum Einsatz, was die Navigation per Tastatur erleichtert. Zudem wird der Fokuspunkt automatisch neu gesetzt, wenn eine neue Seite geladen wird, sodass Nutzer sich intuitiv und ohne Umwege weiterbewegen können. 

Optimierte Sprach- und Währungsauswahl für Screenreader 

Die Sprach- und Währungsauswahl wurde für Screenreader nutzerfreundlicher gestaltet. Unnötige oder doppelte Inhalte wurden entfernt, um eine klarere und effizientere Navigation zu ermöglichen. Zudem wurden Texte und Beschriftungen in der Storefront überarbeitet – Datumsangaben erscheinen nun in einem verständlicheren Format, und unklare Begriffe wie „Erweitern“ wurden durch präzisere Bezeichnungen wie „Details anzeigen“ ausgetauscht. 

Alle weitere Verbesserungen von Shopware zur Gewährleistung der Barrierefreiheit finden Sie hier.  

Erweiterungen für eine noch bessere Barrierefreiheit

Zusätzlich zu den nativen Verbesserungen in Shopware gibt es hilfreiche Plugins, die Barrierefreiheit weiter optimieren. Ein Beispiel ist die Erweiterung Barrierefrei – Hilfswerkzeuge, die speziell dafür entwickelt wurde, Online-Shops noch inklusiver zu gestalten.

Dieses Plugin bietet eine Vielzahl an Funktionen, die Nutzer mit Einschränkungen unterstützen, darunter:

  • Kontrast- und Farbmodifikationen: Nutzer können die Farbgebung individuell anpassen, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Textgrößenanpassung: Besucher haben die Möglichkeit, die Schriftgröße flexibel zu ändern, um Inhalte besser erfassen zu können.
  • Fokus-Hervorhebung: Wichtige Elemente werden optisch verstärkt, sodass die Navigation mit der Tastatur erleichtert wird.
  • Bildschirmlesehilfe: Ein zusätzlicher Screenreader-Modus verbessert die Verständlichkeit für Menschen mit Sehbehinderungen.

Diese Erweiterung ergänzt die bestehenden Shopware-Optimierungen und hilft dabei, den Shop noch nutzerfreundlicher für alle Kunden zu gestalten.

Kleine Änderungen, große Wirkung 

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Schon kleine Änderungen wie klare Beschriftungen, gut lesbare Schriftarten und eine logische Navigation können einen großen Unterschied für viele Kunden machen. 

✔ Beginnen Sie mit einem Barrierefreiheits-Check. 

 ✔ Optimieren Sie Ihre Shop-Navigation und Produktdarstellung. 

 ✔ Achten Sie auf Screenreader-Kompatibilität und verständliche Inhalte. 

Ein barrierefreier Online-Shop hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern verbessert die Usability für alle Kunden – und sorgt für mehr Umsatz, bessere Suchmaschinenplatzierungen und eine stärkere Kundenbindung.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Barrierefreiheit Ihres Online-Shops? 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse und Optimierung Ihres Shops, damit Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen und gleichzeitig Ihre Benutzerfreundlichkeit verbessern.  

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