Viktoria Valentinova
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Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Unternehmen wissen müssen 

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung: Was Unternehmen wissen müssen 

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU 2023/988), auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), ist ein umfassendes Gesetz, das darauf abzielt, die Sicherheit von Verbraucherprodukten in der Europäischen Union zu gewährleisten. Sie tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und fordert neue Informationspflichten ein. Daher ist es sowohl für Hersteller als auch für Händler wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzten und rechtzeitig die benötigten Vorschriften umzusetzen.  

Wesentliche Ziele der Verordnung sind

  • Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Verbraucher: Produkte müssen sicher in der Anwendung sein, um mögliche Risiken zu minimieren. 
  • Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens: Durch harmonisierte Vorgaben wird der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU vereinfacht. 
  • Anpassung an technologische Entwicklungen: Die Verordnung berücksichtigt neue Herausforderungen wie den E-Commerce und smarte Produkte. 

Geltungsbereich 

Die Verordnung betrifft fast alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind, unabhängig von ihrem Zustand: 

  • Neue Produkte 
  • Gebrauchte Produkte 
  • Reparierte Produkte 
  • Aufgearbeitete Produkte 

Eine Ausnahme bilden reparaturbedürftige Produkte, die klar als solche gekennzeichnet werden. Weitere Ausnahmen gelten für Produkte wie Arzneimittel, Luftfahrzeuge, Beförderungsmittel, Lebensmittel oder Antiquitäten.  

Besonders relevant ist jedoch, dass die GPSR auch Produkte umfasst, die nur zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, aber von Verbrauchern genutzt werden könnten. Aus diesem Grund sind B2C- und B2B-Händler gleichermaßen betroffen. 

Verpflichtende Sicherheitsangaben 

Betroffene Händler, Hersteller und Einführer müssen folgende Angaben in der Beschreibung der Produkte kenntlich machen: 

  • Produktname, Name des Herstellers, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers 
  • Angaben zur eindeutigen Erkennung des Artikels und der Art sowie Produktbilder 
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt oder der Verpackung stehen, in einer festgelegten Sprache (meist in jeweiliger Amtssprache) 

Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU, fallen zusätzlich Angaben zu Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse einer verantwortlichen Person an.
Für eine effiziente Bereitstellung der Angaben im Onlineshop stellt Shopware neue Funktionen bereit. 

Shopware und die Produktsicherheitsverordnung: Wie Zusatzfelder Unternehmen unterstützen 

Eine Funktion der neuesten Version von Shopware ist die Integration von Zusatzfeldern in CMS-Layouts. Diese ermöglicht es Unternehmen, gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen.
Mit den Zusatzfeldern können Unternehmen wichtige produktbezogene Daten einfach sichtbar machen und so die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung erfüllen.

Wie Unternehmen die Zusatzfelder einrichten können
Um die Zusatzfelder zu nutzen, benötigen Shopware-Nutzer lediglich die neueste Version ihrer Shopware-Installation. Die Zusatzfelder können über das Backend angelegt und mit den gewünschten CMS-Layouts verbunden werden. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie im Blogbeitrag von Shopware. 

Wenn Sie Unterstützung bei der Implementierung dieser Funktion oder weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Buchen Sie einen kostenlosen Beratungstermin, um alle Details zu besprechen! 

Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt, in der wir die oben genannten Anbieter verglichen haben. Klicken Sie hier, um die Tabelle herunterzuladen. 

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